Magnetek Geschäfts- und Gewährleistungsbedingungen

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Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Bedingungen“) unterliegen zusätzlichen Bedingungen und Konditionen, die in ergänzenden Nebenbestimmungen (im Einzelnen „Nebenbestimmung“) dargelegt sind, welche für die vom jeweiligen Geschäftsbereich von Magnetek verkauften Produkte gelten und diesen Allgemeinen Bedingungen als Vertragsbestandteil beigefügt sind. In einer anwendbaren Nebenbestimmung enthaltene Geschäftsbedingungen, die diesen Allgemeinen Bedingungen entgegenstehen oder von diesen abweichen, haben Vorrang.

Bestellungen

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, die Magnetek, Inc. („Verkäufer“) dem jeweiligen Kunden („Käufer“) unterbreitet, sowie für alle Kaufangebote, die der Käufer dem Verkäufer durch eine Bestellung oder auf andere Weise unterbreitet und die vom Verkäufer angenommen werden; sie sind ausdrücklich deren Bestandteil. Diese Allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Kaufvertrages, unabhängig davon, ob dieser durch die Annahme des Kaufangebots des Käufers durch den Verkäufer, die Annahme des Angebots des Verkäufers durch den Käufer oder auf andere Weise zustande gekommen ist. Soweit diese Allgemeinen Bedingungen den im Kaufangebot des Käufers enthaltenen Bedingungen widersprechen oder durch diese erweitert oder ergänzt werden, gilt Folgendes: (i) Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor allen entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kaufangebots des Käufers; (ii) zusätzliche oder abweichende Bedingungen oder Bestimmungen, die in einer Bestellung oder einer anderen Mitteilung des Käufers enthalten sind, werden ausdrücklich zurückgewiesen und sind nicht wirksam oder verbindlich, es sei denn, der Verkäufer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt; und (iii) solche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen oder Bestimmungen in einem dem Verkäufer vom Käufer vorgelegten Dokument werden nicht Teil des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer, es sei denn, der Verkäufer erkennt ihre Einbeziehung ausdrücklich an und stimmt ihr schriftlich zu. Widerspricht der Verkäufer nicht den Bedingungen oder Bestimmungen, die in einer Mitteilung des Käufers enthalten sind, welche nach der Annahme des Kaufangebots des Käufers durch den Verkäufer erfolgt, so gilt dies nicht als Verzicht auf diese Allgemeinen Bedingungen. Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung sowie der Unterzeichnung durch einen bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers, bevor sie für den Verkäufer verbindlich werden. Frühere Geschäfte, Handelsbräuche und Erfüllungsverläufe dürfen nicht zur Änderung, Aufhebung oder Ergänzung der vorliegenden Bedingungen herangezogen werden. 

Preise

Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, gelten die im Angebot des Verkäufers genannten Preise oder, falls das Angebot abgelaufen ist, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers oder in der aktuellen Preisliste des Verkäufers genannten Preise. Der Verkäufer behält sich vor, Listenpreise oder Rabatte ohne Vorankündigung zu ändern. Die angegebenen Preise gelten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des schriftlichen Angebots, es sei denn, es wird etwas anderes angegeben. Die Preise können vom Verkäufer geändert werden, (i) wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt Änderungen an einer Bestellung verlangt (die für den Verkäufer annehmbar sind) und/oder (ii) im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt (siehe Abschnitt 12) nach dem Datum des Angebots, der Bestätigung oder der Annahme des Kaufangebots des Käufers. Die Preise verstehen sich F.O.B. Verladeort(e). Alle aufgeführten Preise gelten für den Versand von nordamerikanischen Standorten aus. Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vorgibt, verstehen sich alle Preise in US-Dollar ausschließlich Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Zollgebühren und vergleichbarer Abgaben jeglicher Art.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so gilt die Ware als auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert, und der Verkäufer kann dem Käufer daraufhin den vollen Preis und die Lagerkosten in Rechnung stellen, ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrages. Der Käufer ist verpflichtet, eine solche Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach deren Absendung zu bezahlen.

Eigentumsrechte und Lieferung 

Alle Geräte, Ausrüstungen (mit Ausnahme der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren), Entwürfe (einschließlich Zeichnungen, Pläne und Spezifikationen), Kostenvoranschläge, Preise, Notizen, elektronische Daten und andere Dokumente oder Informationen, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren erstellt oder offengelegt wurden, sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte sind und bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf dieses Material ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weitergeben.
Alle Verkäufe erfolgen F.O.B. Verladeort(e), es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes festgelegt. Alle Lieferbedingungen verstehen sich gemäß der Definition im Wisconsin Uniform Commercial Code. Das Eigentum und das Verlustrisiko gehen mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur an der Versandstelle auf den Käufer über, wobei diese Übergabe für alle Zwecke als Lieferung an den Käufer gilt; allerdings behält der Verkäufer hiermit ein Kaufsicherungsrecht an allen gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 4 gelieferten Produkten, bis der Verkäufer den vollen Vertragspreis für diese Produkte erhalten hat. Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, ist der Verladeort das Werk des Verkäufers. Alle Bestellungen werden per Nachnahme versandt, es sei denn, es liegen anderslautende Anweisungen vor. Dringende Bestellungen können auf Wunsch und auf Kosten des Käufers per Luftexpress oder Luftfracht verschickt werden. Eine Versicherung wird nur auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen. Für den Fall, dass Produkte auf dem Transportweg beschädigt werden oder verloren gehen, obliegt es dem Käufer, beim Spediteur eine Reklamation einzureichen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben wird, handelt es sich bei den geplanten Versandterminen lediglich um Richtwerte, die der gegebenenfalls in den jeweiligen Nebenbestimmungen angegebenen Vorlaufzeit unterliegen. Die geplanten Versandtermine gelten ferner vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs aller für die Fertigstellung der Produkte erforderlichen Informationen beim Verkäufer sowie etwaiger Verzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt. Der Verkäufer haftet weder für Lieferverzögerungen oder andere Versäumnisse aufgrund höherer Gewalt noch für besondere, beiläufig entstandene oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne oder Einnahmen, die durch Lieferverzögerungen, Nichtherstellung oder Nichtlieferung verursacht werden.

Zahlung

Soweit nicht schriftlich etwas anderes angegeben wird, ist der gesamte Kaufpreis binnen dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum des Verkäufers zur Zahlung fällig. Auf alle nicht bei Fälligkeit gezahlten Beträge werden ab dem Rechnungsdatum bis zur Zahlung Zinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat oder entsprechend dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz erhoben, je nachdem, welcher Satz niedriger ist. Der Käufer trägt auch alle Kosten, die dem Verkäufer bei der Einziehung von Rechnungen entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten des Verkäufers. Die Zahlungsbedingungen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und Genehmigung des Kreditantrags des Käufers durch den Verkäufer. Der Verkäufer behält sich vor, nach eigenem Ermessen jederzeit Kreditbeschränkungen festzulegen. Sämtliche Preise verstehen sich in US-Dollar, Zahlungen sind ebenfalls in US-Dollar vorzunehmen, es sei denn, der Verkäufer gibt schriftlich etwas anderes vor.

Lagerhaltung

Nimmt der Käufer die Lieferung fertiger Produkte nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem planmäßigen Versanddatum an, hat er die monatlichen üblichen Lagerkosten des Verkäufers zu übernehmen, die in dessen Rechnung für die betreffenden Produkte hinzugefügt werden. Nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem Datum der Rechnung des Verkäufers ist dieser berechtigt, nicht ausgelieferte Produkte nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer in jeder wirtschaftlich angemessenen Weise entsorgen, wobei der Käufer die Entsorgungskosten des Verkäufers zu tragen hat.

Prüfpflicht des Käufers

Der Käufer hat sämtliche Produkte unverzüglich auf Fehlmengen, Einhaltung der Auftragsspezifikationen und Mängel zu überprüfen. Sollte Anlass zur Annahme bestehen, dass die Produkte nicht mit den Spezifikationen des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer übereinstimmen, so hat der Käufer ihre Verwendung einzustellen, den Verkäufer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm eine angemessene Gelegenheit zur Überprüfung der Produkte einzuräumen. Wird der Verkäufer nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich über eine mutmaßliche Nichtkonformität unterrichtet, gilt dies als Verzicht auf alle feststellbaren Mängel der Ware und als deren vorbehaltlose Annahme. Beanstandungen wegen Fehlmengen oder Abzügen für irrtümlich berechnete Kosten sind ebenfalls binnen zehn (10) Tagen nach Erhalt der Produkte geltend zu machen, andernfalls werden solche Beanstandungen nicht anerkannt.

Retouren

Für alle Produkte ist vor der Rücksendung eine RMA-Nummer (Return Material Authorization) erforderlich. Der Käufer sollte beim Verkäufer weitere Einzelheiten sowie die Genehmigung anfordern. Alle Retouren bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Nach Genehmigung durch den Verkäufer wird für die Rücksendung von Produkten, die der Käufer bestellt hat, eine Rücknahmegebühr von mindestens 20 % erhoben. Außer im Rahmen gültiger Garantieansprüche können nicht standardisierte, kundenspezifisch ausgelegte oder konstruierte, gebrauchte oder modifizierte Produkte nicht zur Gutschrift zurückgegeben werden.

Eingeschränkte Gewährleistung / Haftungsbeschränkung

Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte für die in den jeweiligen Nebenbestimmungen angegebene Garantiezeit den Spezifikationen des Kaufvertrags entsprechen und frei von Materialfehlern (es sei denn, das Material wird vom Käufer zur Verfügung gestellt) und Verarbeitungsfehlern sind. Die Gewährleistung des Verkäufers gilt nicht, wenn die Produkte nicht gemäß den dem Käufer vom Verkäufer bereitgestellten Installations-, Wartungs- und Betriebsverfahren installiert, gewartet oder verwendet werden, die Produkte beschädigt, missbräuchlich oder nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, die Produkte ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers verändert werden oder Reparaturen durch üblichen Verschleiß bedingt sind. Reparaturen oder sonstige korrektive Wartungsarbeiten, die von einer anderen Person als dem Verkäufer während der Garantiezeit durchgeführt wird, führt zum Erlöschen der Garantie. Ungeachtet vorstehender Ausführungen übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für Produkte oder Zubehörteile, die von Dritten hergestellt wurden (der Verkäufer lehnt hiermit alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen und Gewährleistungen ab, die für solche Produkte oder Zubehörteile gelten); derartige Produkte und Zubehörteile unterliegen ggf. der vom Dritthersteller gewährten Produktgarantie.

  1. Mit Ausnahme der in diesem Abschnitt ausdrücklich genannten Gewährleistungen lehnt der Verkäufer hiermit alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen und Gewährleistungen bezüglich der Produkte ab, unter anderem stillschweigende Garantien oder Zusicherung bezüglich Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
  2. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Käufer die betreffenden Produkte unverzüglich nach Feststellung des Anspruchs zur Überprüfung an den Verkäufer zurücksenden, wobei die Rücksendung frachtfrei zu erfolgen hat. Der Verkäufer stellt bei irrtümlich oder außerhalb der Gewährleistung zurückgesandten Produkten Bearbeitungs- und Servicekosten in Rechnung.
  3. Der Verkäufer haftet über den in diesem Abschnitt ausdrücklich genannten Umfang hinaus nicht für Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen aufgrund von Garantieverletzungen. Das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers und die Gesamthaftung des Verkäufers im Rahmen dieser Produktgewährleistung beschränken sich nach Wahl des Verkäufers auf die Rückerstattung des Kaufpreises, der für die als mangelhaft befundenen Produkte gezahlt wurde, oder auf die Reparatur oder den Ersatz der mangelhaften Produkte. Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich und erkennt an, dass der Verkäufer keine Haftung für indirekte, Folge-, beiläufig entstandene oder besondere Schäden einschließlich entgangener Gewinne oder Einnahmen übernimmt, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, dem diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen, ergeben, unter anderem Schäden, die sich aus der Verletzung der Gewährleistung, der Nichterfüllung oder dem Verzug bei der Herstellung oder Lieferung der Produkte oder der Verwendung oder Leistung der Produkte ergeben.

Verletzung von Immaterialgüterrechten

Der Verkäufer hält den Käufer gegen alle Ansprüche oder Klagen, in denen die Verletzung eines US-Patents oder eines anderen US-Rechts an geistigem Eigentum geltend gemacht wird und die auf dem Besitz, der Verwendung oder dem Weiterverkauf unveränderter Produkte durch den Käufer beruhen, und trägt das sich aus einer derartigen Klage ergebende Urteil, sofern der Käufer (i) den Verkäufer unverzüglich schriftlich von dem Anspruch oder der Klage in Kenntnis setzt, (ii) dem Verkäufer die volle Kontrolle und das alleinige Ermessen über die Klageerwiderung einräumt (einschließlich der Befugnis zur Streitbeilegung) und (iii) uneingeschränkt kooperiert und die erforderlichen Informationen für die Klageerwiderung zur Verfügung stellt. Die Zustimmung des Verkäufers im vorstehenden Satz gelten nicht für (i) Produkte, die auf Bestellung oder gemäß Auslegung, Spezifikationen, Verfahren, Werkzeugausstattung, Mustern oder Kennzeichnungs- oder Verwendungsanforderungen des Käufers hergestellt werden („vom Käufer entworfene Produkte“) sowie (ii) Fälle, in denen das Produkt des Verkäufers in ein Produkt oder System eines Dritten, einschließlich des Produkts oder Systems des Käufers (zusammenfassend als „Fremdsystem“ bezeichnet), eingebaut oder auf andere Weise zusammen mit diesem verwendet wird und die geltend gemachte Rechtsverletzung aus dem Einbau des Produkts des Verkäufers in das Drittsystem oder aus der Verwendung des Produkts des Verkäufers in Verbindung mit diesem resultiert. Für vom Käufer entworfenen Produkte garantiert der Käufer, dass sie nicht durch Marken, Patente oder Urheberrecht geschützt sind, oder dass der Käufer berechtigt ist, diese Produkte herstellen zu lassen, was die Herstellung dieser Produkte durch den Verkäufer abdeckt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer (unter Maßgabe der gleichen drei Vorbehalte im ersten Satz dieses Abschnitts 10) zu verteidigen und schadlos zu halten gegen sämtliche gegen den Verkäufer geltend gemachten Ansprüche, die sich aus der Verletzung oder dem Verstoß gegen ein Patent oder ein anderes geistiges Eigentumsrecht ergeben, sowie gegen alle damit verbundenen Ansprüche, die sich aus den vom Käufer entworfenen Produkten und/oder aus Umständen ergeben, in denen das Produkt des Verkäufers in ein Drittsystem eingebaut oder auf andere Weise in Verbindung mit diesem verwendet wird und die geltend gemachten Verletzungen oder Verstöße sich aus dem Einbau des Produkts des Verkäufers in ein Drittsystem ergeben. Im Falle derartiger Ansprüche oder Klagen kann der Verkäufer jederzeit entscheiden, die Fertigung der zugrunde liegenden Produkte einzustellen, wobei er gegenüber dem Käufer keine Haftung übernimmt. Die Zustimmung des Verkäufers im ersten Satz dieses Abschnitts 10 gelten ferner nicht für Produkte oder Zubehörteile, die von Dritten gefertigt werden.

Software

Der Käufer erkennt an, dass die gemäß diesen Bestimmungen angebotenen Produkte eingebettete Computersoftware („Software“) und die damit verbundene Technologie enthalten oder enthalten können, in Bezug auf welche der Verkäufer, dessen Tochtergesellschaften oder Zulieferer Eigentümer oder Lizenznehmer sind. Dem Käufer wird eine nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur ausschließlichen Nutzung der Software in Objektform gewährt. Die vorstehende Lizenz beschränkt sich auf die Verwendung eines die Software enthaltenden Produkts in der vom Verkäufer genehmigten Weise. Der Käufer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen für die Software an andere Unternehmen zu vergeben oder seine Lizenzrechte abzutreten. Keine der hier enthaltenen Bestimmungen führt dazu, dass der Käufer an irgendeinem Ort der Welt Rechte oder Rechtsansprüche an der Software, es sei denn, dies ist hier genehmigt. Ungeachtet vorstehender Ausführungen geht diese Lizenz im Falle einer Übertragung des Eigentums an dem die Software enthaltenden Produkt auf den Erwerber des Käufers über. Diese Lizenz gilt bis zu ihrer Beendigung gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen oder für die Nutzungsdauer des Produkts, in das die Software eingebettet ist oder dessen integraler Bestandteil sie ist, oder für die Nutzungsdauer der Software, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Die Entfernung der Software, die Nutzung durch eine nicht autorisierte Person, die Nutzung der Software auf einem anderen Produkt als dem, für das sie erworben oder autorisiert wurde, sowie Verstöße gegen diese Lizenz durch den Käufer führen automatisch zur Beendigung dieser Lizenz. Der Käufer darf weder direkt noch indirekt versuchen, die Software oder den mit dem Produkt gelieferten Computercode zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der mit dem Produkt gelieferten Software zu ermitteln.

Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus Bestellungen oder Kaufverträgen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die sich seiner zumutbaren Kontrolle entziehen („Ereignis höherer Gewalt“), unter anderem Naturkatastrophen oder Staatsfeinde, Handlungen anderer Parteien, Handlungen ziviler und militärischer Behörden, Epidemien, Pandemien, ungewöhnlich schwierige Witterungsbedingungen, Strom- oder Treibstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Boykotte oder andere arbeitsrechtliche Probleme, staatliche Vorschriften oder Verzögerungen von Subunternehmern oder Lieferanten des Verkäufers bei der Lieferung von Materialien, Komponenten, Werkzeugen oder Zubehör aufgrund einer oder mehrerer der vorgenannten Ursachen. In keinem Fall ist der Verkäufer für Schäden haftbar, die dem Käufer dadurch entstehen, seien es direkte, indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden.

Besitzrecht des Verkäufers

Der Verkäufer hat neben allen anderen Rechten, die ihm nach geltendem Recht zustehen, jederzeit das Recht, aus Gründen der Kreditwürdigkeit oder aufgrund des Verzugs oder der Nichterfüllung des Käufers oder einer Erfüllungsablehnungsandrohung des Käufers aus einem Kaufvertrag Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten und im Transport befindliche Produkte zurückzurufen, zurückzunehmen und in Besitz zu nehmen sowie beim Verkäufer auf Rechnung des Käufers zu lagern, ohne dass dies weiterer Verfahren bedarf, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Produkte, die auf diese Weise zurückgerufen, zurückgenommen oder wieder in Besitz genommen werden, in das uneingeschränkte Eigentum des Verkäufers übergehen, vorausgesetzt, der Käufer erhält dafür eine vollständige Gutschrift. Vorstehende Bestimmung ist keinesfalls als Beschränkung der vertraglichen oder gesetzlichen Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers auszulegen.

Auslegung, Abmessungen und Gewicht

Sofern der Käufer die Produktauslegung nicht vorgibt oder spezifiziert, behält sich der Verkäufer das Recht vor, diese ohne Benachrichtigung des Käufers zu ändern, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Verkäufer integriert in die Produkte angemessene technische Änderungen, die der kontinuierlichen Verbesserung der Produkte oder Prozesse dienen. Der Verkäufer setzt den Käufer von allen technischen Änderungen in Kenntnis, die sich auf Form, Eignung oder Funktion der Produkte auswirken. Die veröffentlichten Angaben zu Gewicht und Abmessung sind Richtwerte und für die meisten Verwendungszwecke ausreichend. Reichen die Richtwerte in Bezug auf Gewicht und Abmessung für die Zwecke seitens des Käufers nicht aus, sollte der Käufer schriftlich beim Verkäufer zertifizierte Ausdrucke anfordern, soweit exakte diesbezügliche Daten erforderlich sind.

Geltendes Recht

Kaufverträge oder Bestellungen, denen diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen, gelten als im Bundesstaat Wisconsin ausgefertigt und unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Wisconsin unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Im rechtlich zulässigen Rahmen willigen Käufer und Verkäufer unwiderruflich und ein wie folgt: (i) Sie unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit eines Gerichts des Bundesstaates Wisconsin oder eines Bundesgerichts der Vereinigten Staaten mit Sitz im östlichen Bezirk von Wisconsin sowie des Berufungsgerichts eines solchen Gerichts für alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Bestellungen, denen diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen, ergeben, sowie bezüglich der Anerkennung oder Vollstreckung eines Urteils; und (ii) sie verzichten auf jegliche Einrede, die sie jetzt oder künftig gegen die Verlegung des Gerichtsstandes bezüglich Klagen, Verfahren oder Prozesse, die sich aus oder im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Bestellungen, denen diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen, ergeben, an ein Gericht des Bundesstaates Wisconsin oder ein Bundesgericht und/oder auf den Widerspruch gegen ein unzuständiges Gericht zur Aufrechterhaltung derartiger Klagen oder Prozessen vor einem solchen Gericht. Käufer und Verkäufer erklären sich damit einverstanden, dass das endgültige Urteil in derartigen Klagen oder Verfahren rechtskräftig ist und in anderen Gerichtsbarkeiten durch Klage auf das Urteil oder in jeder anderen gesetzlich vorgesehenen Angelegenheit durchgesetzt werden kann.

Stornierung / Änderung von Bestellungen

Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen zu ändern oder zu stornieren, wenn die Umstände eine Aufteilung der Produktion oder Lieferung erfordern oder der Verkäufer eine Änderung oder Stornierung für notwendig erachtet, um den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien oder Verwaltungsmaßnahmen zu entsprechen. Der Verkäufer behält sich vor, Material- oder Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die er für die Waren für angemessen erachtet. Der Käufer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht berechtigt, Bestellungen zu ändern oder zu stornieren. Vom Verkäufer genehmigte Stornierungen durch den Käufer unterliegen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Rückgabe- und Stornierungsrichtlinien des Verkäufers, einschließlich der geltenden Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungsgebühren und sonstiger Retourenbedingungen.

Abtretung

Keine der Parteien ist berechtigt, den Kaufvertrag, dem diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen, ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten, mit der Ausnahme, dass die Rechte des Verkäufers aus diesem Vertrag automatisch an dessen Rechtsnachfolger aufgrund einer Fusion, Konzernbildung oder eines Verkaufs von im Wesentlichen allen seinen Vermögenswerten übertragen werden.

Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ungültig, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen hier enthaltenen Bestimmungen.

Ungeteilte Vereinbarung

Der Kaufvertrag und alle Anhänge und Dokumente, die durch Verweis Vertragsbestandteil sind, stellen die vollständige und gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen dem Verkäufer und dem Käufer dar und ersetzen alle früheren und/oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und/oder Mitteilungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer oder einem Vertreter dieser Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

Änderungen / Verzichtausschluss

Änderungen des Kaufvertrags, dem diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen, sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet sind. Der Verzicht auf Rechte aus einer Vertragsverletzung, Nichterfüllung von Bedingungen oder Rechtsmitteln, die anhand der Bestimmungen eines derartigen Vertrages eingeräumt werden oder darin enthalten sind, bedarf der Schriftform sowie der Unterzeichnung der verzichtenden Partei. Der Verzicht auf Rechte aus einer Vertragsverletzung, Nichterfüllung sowie Rechte und Rechtsmittel ist nicht als Verzicht auf Rechte aus derselben oder ähnlichen Vertragsverletzung oder Nichterfüllung bzw. auf dieselben oder ähnliche Rechte oder Rechtsmittel auszulegen, ferner stellt ein Verzicht keinen dauerhaften Verzicht dar, es sei denn, dies wird schriftlich festgehalten. Außendienstmitarbeiter oder Personen ohne die Bevollmächtigung des Verkäufers sind nicht befugt, ein derartiges Schreiben zu unterzeichnen.

Überschriften

Überschriften in diesen Allgemeinen Bedingungen dienen lediglich der Gliederung und berühren weder den Aufbau oder die Auslegung der hier enthaltenen Bestimmungen noch die Rechte oder Pflichten der Parteien eines Kaufvertrags, dem diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen.

Unklarheiten

Auslegungsregeln, die besagen, dass Unklarheiten zu Lasten der Partei gehen, die den Vertrag verfasst hat, gelten nicht für die Auslegung von Kaufverträgen, denen diese Allgemeinen Bedingungen zugrunde liegen.

Nebenbestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

  1. Aufzüge
  2. Material Handling
  3. Bergbau
  4. Erneuerbare Energie